Der Untergrund befindet sich in der Hoheit der Kantone. Grundsätzlich sind die Besitzverhältnisse bezüglich mineralischer Rohstoffe folgendermassen geregelt:
- Oberflächennah verfügbare Rohstoffe, sogenannte grundeigene Bodenschätze, gehören dem jeweiligen Grundeigentümer.
- In grösserer Tiefe vorkommende Rohstoffe, sogenannte bergfreie Rohstoffe, unterstehen dem öffentlichen Recht und befinden sich im Eigentum der Kantone.
Ob und wie mineralische Rohstoffe in tieferen Schichten abgebaut werden können, regeln die Kantone mit kantonalen Bergregalen und Untergrundgesetzen. Eine Bewilligung zum Rohstoffabbau wird schlussendlich von der jeweiligen Gemeinde erteilt, die wiederum das Kantons- und Bundesrecht berücksichtigt. Obwohl Rohstoffgebiete häufig Kantonsgrenzen überschreiten, gibt es im Moment kein Gesetz, das den Rohstoffabbau kantonsübergreifend regelt. Die Nutzungsmöglichkeiten sind deshalb stark von den rechtlichen und gesellschaftlichen Voraussetzungen in den einzelnen Kantonen und Gemeinden geprägt.